AGB

AGB DER SKENDATA GMBH

1. Allgemeines

  • 1.1. Die SkenData GmbH (nachfolgend auch „SkenData“ genannt), Mühlendamm 8b, 18055 Rostock, Tel.: +49 (0) 381- 2524 9294, E-Mail: info@skendata.de betreibt u.a. unter https://www.wert14.de/ den fernzugriffsbasierten Software as a Service-Dienst (nachfolgend “SaaS-Dienst Wert14”, “Dienst” oder “Wert14”) zur Abfrage von Geoinformationen. Der SaaS-Dienst Wert14  ermöglicht es, auf Basis von amtlichen Geodaten wie Gebäudegrundfläche, Gebäudehöhe, Kartendarstellungen und Luftbildern, optional ausgewählten Eigenschaften sowie individuellen, detaillierten gebäudebezogenen Nutzerdaten, komplexe Berechnungen durchzuführen, z. B. kann hiermit der Wiederherstellungswert eines Gebäudes ermittelt werden. Weitere ortsbezogene statistische Daten werden einbezogen.
  • 1.2. Die Nutzung des SaaS-Dienst Wert14 wird in erster Linie Versicherern, Banken und Sparkassen, deren Mitarbeitern und Ausschließlichkeitsvertretern, Maklern, Versicherungsberatern, Sachverständigen sowie bestimmten öffentlichen Stellen angeboten. Die Nutzung durch Verbraucher ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  • 1.3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Zustandekommen und den Inhalt des Nutzungsvertrages zwischen der SkenData GmbH und dem Nutzer sowie die Nutzung von Wert14 ausschließlich.
  • 1.4. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Nutzers finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn ein Nutzer SkenData auf solche abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ausdrücklich hinweist.
  • 1.5. Mündliche Erklärungen, Nebenabreden oder Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung von SkenData zumindest in Textform. 

2. Leistungen von SkenData

  • 2.1. Die Nutzung von Wert14 erfolgt ausschließlich über das Internet, entweder mittels Internet-Browser oder (sofern seitens SkenData zusätzlich oder alternativ bereitgestellt) mittels von SkenData hierzu bereitgestellter Software (Clients, Apps). SkenData garantiert nicht, dass die von SkenData bereitgestellte Software bzw. die von SkenData bereitgestellten Dienste mit jedem Browser oder jeder Software bzw. Schnittstelle genutzt werden können. Die unterstützten Browser bzw. die unterstützte Software und Schnittstellen werden von SkenData bekanntgegeben und können sich jederzeit im alleinigen Ermessen von SkenData ändern.
  • 2.2. Für Tarife laufender Vergütung (z. B. im Monats- oder Jahresabonnement) beträgt die Verfügbarkeit des Dienstes mindestens 99 % im Jahresmittel. Für Tarife ohne laufende Vergütung (z. B. Wert14 Single) wird keine bestimmte Verfügbarkeit geschuldet. Maßgeblich ist die Abrufbarkeit am von SkenData verwendeten Server. Nicht zum Verantwortungsbereich von SkenData gehören insbesondere die Hard- und Software-Umgebung beim Nutzer sowie Telekommunikationsverbindungen. Planmäßige Abschaltungen des Dienstes zur Durchführung von Pflege- und Wartungsarbeiten (Scheduled Downtime) bis zu 3 Stunden pro Monat bleiben unberücksichtigt. SkenData wird solche Arbeiten möglichst in Zeiten mit geringer Nutzung legen und die Nutzer hierüber möglichst im Vorfeld unterrichten. Unberührt bleibt das Recht von SkenData, zur Abwehr von konkreten Gefahren für die Sicherheit und Integrität der Systeme geeignete Maßnahmen jederzeit, auch ohne Ankündigung, durchzuführen. 
  • 2.3. Das Ergebnis der Wertermittlung für ein konkretes Gebäude wird in einer Datei im PDF-Format zum Download bereitgestellt (im Folgenden “Gebäudereport“). 
  • 2.4. Der GebäudeReport weist die Nutzerangaben ebenso aus wie die auf dieser Basis gezogenen Fremddaten. Des Weiteren beinhaltet der Gebäudereport eine Übersichtskarte (Digitale Map), ein Luftbild, ggf. Gebäudeumringe, Angaben zu Maßen wie Flächen und Volumina, sowie einen abschließenden Vorschlag zur Wertermittlung.
  • 2.5. SkenData weist ausdrücklich darauf hin, dass in die Analysen und Berechnungen von Wert14 eine Vielzahl von unterschiedlichen Ausgangsdaten verschiedener Datenlieferanten einfließen, die z. T. mit unterschiedlichen Datenmodellen und -formaten arbeiten. Aufgrund des erheblichen Umfanges unterschiedlicher Ausgangsdaten ist es möglich, dass diese Daten – auch amtliche Daten – und die automatisch über Wert14 abgerufenen Informationen Ungenauigkeiten und Fehler enthalten. Zudem werden in Wert14 statistische Werte und mathematische Verfahren angewendet, mit denen angestrebt wird, bestimmte Gebäudeparameter aus Geodaten abzuleiten; diese Verfahren gewährleisten wie jedes mathematisch- statistische Verfahren gleichwohl nicht, dass die ermittelten Werte die Realität abbilden. Es ist nach alledem möglich, dass die von Wert14 ausgegebenen Werte von den tatsächlichen Gegebenheiten und Werten abweichen. Eine Berechnung mit Wert14 bildet also nicht die Wirklichkeit ab, sondern soll lediglich eine unverbindliche Orientierung geben. Insoweit gewährleistet SkenData nicht die Fehlerfreiheit der in Wert14 verarbeiteten Daten und der Risikoinformationen, die durch den registrierten Nutzer im Rahmen seiner weiteren Pflichten nach Ziff. 7 Mitwirkungspflichten eigenständig zu prüfen sind. Bei der Wertermittlung handelt es sich um eine Schnellauskunft, die ein Sachverständigengutachten nicht ersetzen kann. Dem Nutzer wird nahegelegt, dies – auch aus versicherungs- und haftungstechnischen Gründen – gegenüber dem Endkunden offenzulegen.
  • 2.6. SkenData weist ausdrücklich darauf hin, dass eine zeitnahe Verwendung der Wertermittlung aus Gründen der Aktualität der verschiedenen Daten und Indizes geboten ist.

3. Registrierung und Zugangsdaten, Leistungen des Nutzers

  • 3.1. Die Nutzung von Wert14 erfordert den Abschluss eines Nutzungsvertrags. Der Nutzungsvertrag kommt durch Registrierung des Nutzers (Angebot) und Freigabe der Registrierung durch SkenData (Annahme) zustande.  
  • 3.2. Ein Anspruch des Nutzers auf Abschluss der Registrierung und die Möglichkeit der Nutzung von Wert14 besteht nicht. SkenData ist insbesondere berechtigt, die Registrierung abzulehnen, wenn der Nutzer nicht zu den unter Ziffer 1.2  aufgeführten Berufsgruppen / Branchen gehört. Verbrauchern i. S. von § 13 BGB wird der Dienst ausdrücklich nicht angeboten. SkenData behält sich vor, die Nutzung von Wert14 von bestimmten weiteren Anforderungen an die Person des Nutzers abhängig zu machen (z.B. durch Beschränkung des Zugangs auf bestimmte Personen- oder Berufsgruppen) und im Rahmen der Registrierung bzw. deren Freigabe weitere Nachweise vom potentiellen Nutzer zu verlangen.
  • 3.3. Zur Registrierung muss der Nutzer – soweit zutreffend – folgende Angaben übermitteln:
    • Firma
    • Titel, Vorname, Name, Position
    • E-Mail-Adresse
    • Adresse
    • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, IHK- Vermittlernummer oder HRB Handelsregisternummer
  • 3.4. SkenData informiert den Nutzer über die Freigabe seiner Registrierung; hierbei kann SkenData die Verifizierung der Angaben des Nutzers (etwa durch Betätigung eines per E-Mail übersandten Links) verlangen. 
  • 3.5. Jeder Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Ändern sich die persönlichen Daten wie beispielsweise Name oder E-Mail-Adresse nach der Anmeldung, so sind solche Änderungen durch den registrierten Nutzer per E-Mail an info@skendata.de mitzuteilen. Stellt SkenData fest, dass die Nutzerdaten nicht zutreffen, fordert SkenData den Nutzer binnen angemessener Frist von wenigstens einer Woche auf, die Daten zu aktualisieren. Erfolgt die Aktualisierung nicht, ist SkenData zur Sperrung des Nutzeraccounts oder der Inanspruchnahme von kostenpflichtigen Einzelleistungen berechtigt. SkenData ist ferner berechtigt, den Nutzungsvertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Nutzer seine Daten auf entsprechende Aufforderung mit angemessener Frist von wenigstens einer Woche nicht aktualisiert. 
  • 3.6. Beinhaltet der vom Nutzer gewählte Tarif Zugänge für weitere Nutzer (abhängige Nutzer), so obliegt es dem Nutzer, die Accounts für die abhängigen Nutzer mittels des von SkenData hierfür jeweils bereitgestellten Verfahrens anzulegen bzw. anlegen zu lassen. Der Nutzer wird SkenData die hierfür erforderlichen Daten übermitteln. Er stellt sicher, dass er die für die Übermittlung dieser Daten an und deren Verarbeitung durch SkenData erforderliche Einwilligung der abhängigen Nutzer eingeholt hat. Die abhängigen Nutzer sind Erfüllungsgehilfen des Nutzers und im Verhältnis zu SkenData bevollmächtigt, im Rahmen des Nutzungsvertrags bereitgestellte Leistungen in Anspruch zu nehmen; in Anspruch genommene kostenpflichtige Leistungen werden dem Nutzer in Rechnung gestellt. Endet der Vertrag zwischen SkenData und dem Nutzer, verlieren auch die abhängigen Nutzer den Zugriff auf die Leistungen gemäß des Nutzungsvertrages. 
  • 3.7. Der Nutzer wird seine Zugangsdaten zu Wert14 geheim halten und sorgfältig sichern. Er wird SkenData unverzüglich informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass Zugangsdaten, die zu seinem Vertrag gehören, von unbefugten Dritten missbraucht wurden. Der Nutzer haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, wenn er den Missbrauch der Zugangsdaten zu vertreten hat; dies gilt insbesondere, wenn ein registrierter Nutzer seine Zugangsdaten Dritten zur Verfügung stellt.
  • 3.8. Der Nutzer sorgt für die technischen Voraussetzungen, die notwendig sind, um den Dienst nutzen und Gebäudereports öffnen und speichern zu können. Die Kosten durch den Zugang zum Internet sowie die Verbindungskosten trägt ausschließlich der Nutzer.
  • 3.9. Die Auswahl und die Eingabe der für die Wertermittlung eines konkreten Gebäudes erforderlichen Informationen, wie Ausbau- und Ausstattungsmerkmale sowie die weitere konkrete Verwendung erfolgt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers. Die Wertermittlung eines konkreten Gebäudes kann je nach Nutzerangaben divergieren. SkenData ist für die Nutzerangaben nicht verantwortlich.

4. Vergütung

  • 4.1. Die Nutzung von Wert14 ist kostenpflichtig. Die Höhe der Vergütung ist abhängig von dem vom Nutzer gewählten Tarif und den vom Nutzer in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Einzelleistungen: 
  • 4.1.1. Die Vergütung für kostenpflichtige Einzelleistungen richtet sich nach der jeweiligen zum Zeitpunkt von deren Inanspruchnahme gültigen Preisliste.
  • 4.1.2. Die Höhe monatlicher oder jährlicher Vergütung (z. B. im Monats- oder Jahresabonnement) bemisst sich nach der zum Zeitpunkt der Registrierung durch den Nutzer gültigen Preisliste für den gewählten Tarif. Abrechnung und Zahlung der fälligen Vergütung erfolgen jeweils im Voraus. 
  • 4.1.3. Verlängert sich das Abonnement nach Ende der Vertragsperiode, ist für die jeweilige Vertragsverlängerung die Preisliste zum Zeitpunkt der Verlängerung maßgeblich. Der Nutzer hat daher ausdrücklich keinen Anspruch darauf, dass eine Vertragsverlängerung zur bei Erstabschluss maßgeblichen Vergütung erfolgt, insbesondere begründet die Erhöhung der geschuldeten Vergütung kein Sonderkündigungsrecht des Nutzers. Abrechnung und Zahlung der fälligen Vergütung erfolgen für den neuen Vertragszeitraum ebenfalls im Voraus.
  • 4.2. Sofern nicht anders angegeben, sind sämtliche Preisangaben Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • 4.3. SkenData behält sich vor, anstelle der Zahlung auf Rechnung für die Zahlung von nutzungsabhängigen Entgelten bestimmte Zahlungswege (z.B. Lastschrift, Kreditkarte) vorzugeben und die Registrierung, Bestellung eines Volumenkontingents oder den Start eines Nutzungsvorganges von der Angabe entsprechender Zahlungsinformationen abhängig machen.
  • 4.4. Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch. Sofern nicht abweichend vereinbart oder von SkenData vorgegeben, sind nutzungsabhängige Entgelte nach Erhalt der Rechnung sofort zur Zahlung fällig.
  • 4.5. Befindet sich der Nutzer mit der Zahlung von Vergütung in Verzug, ist SkenData nach angemessener Fristsetzung von wenigstens einer Woche berechtigt, den Nutzungsvertrag außerordentlich zu kündigen. SkenData ist berechtigt, dem Nutzer und etwaigen abhängigen Nutzern den Abruf kostenpflichtiger Einzelabrufe oder den Zugang zum Portal bis zur Zahlung der geschuldeten Vergütung zu sperren. Hiervon unberührt bleiben weitere Ansprüche von SkenData. 

5. Einräumung von Nutzungsrechten, Verwendung von Risikoinformationen

  • 5.1. SkenData räumt registrierten Nutzern mit der Registrierung das zeitlich beschränkte, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, Wert14 und über Wert14 erhaltene Reporte für interne Zwecke im Rahmen der von Wert14 vorgesehenen Möglichkeiten und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen (einfaches Nutzungsrecht).
  • 5.2. Das vorgenannte Recht zur Nutzung schließt das nicht ausschließliche Recht des registrierten Nutzers ein, die Gebäudereports und Risikoinformationen im Rahmen der eigenen Geschäftstätigkeit des registrierten Nutzers zur Einschätzung und Kalkulation von Gebäude-Risiken im Einzelfall entsprechend Ziff. 5.4 zu verwenden. Ausdrücklich nicht umfasst ist das Recht, Gebäudereports und Risikoinformationen über die in Ziff. 5.4 genannten Verwendungszwecke hinaus zu vervielfältigen, an Dritte zu verbreiten, zu veröffentlichen oder öffentlich zugänglich zu machen oder unter Verwendung von Risikoinformationen eigene Datenbanken, Informationsdienste oder vergleichbare Informationssammlungen anzulegen und/oder diese zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu veröffentlichen oder öffentlich zugänglich zu machen.
  • 5.3. SkenData ist berechtigt, die Nutzung bestimmter Bestandteile der Gebäudereports und Risikoinformationen und/oder die Nutzung von Wert14 Risikoinformationen durch bestimmte Nutzergruppen mit ergänzenden Nutzungsbeschränkungen zu versehen, insbesondere falls dies aufgrund entsprechender Anforderungen von den Lizenzgebern der für die für Wert14 Risikoinformationen verwendeten Daten erforderlich ist.
  • 5.4. Die systemseitig ausgegebenen Vervielfältigungen von Gebäudereports und Risikoinformationen (insbesondere PDF-Dateien und/oder Ausdrucke, insgesamt „Wert14 Kopien“) dürfen ausschließlich wie folgt verwendet werden:
  • 5.4.1. Wert14 Kopien sind für den internen Gebrauch innerhalb der Organisation des registrierten Nutzers bestimmt. 
  • 5.4.2. Im Einzelfall dürfen ausnahmsweise vereinzelte Wert14 Kopien an Endkunden des registrierten Nutzers (z.B. Versicherungsnehmer) ausgehändigt werden, wenn und soweit dies zur Bearbeitung eines Vertragsverhältnisses erforderlich ist.
  • 5.5. Eine weitergehende Nutzung von Wert14 Kopien ist nicht gestattet. Für die nach Ziff. 5.4 gestattete Nutzung gilt: Wert14 Kopien dürfen nicht systematisch oder flächendeckend hergestellt werden. Bei der nach Ziff. 5.4 gestattete Verwendung ist auf die Quelle hinzuweisen: (aus: © Wert14, www.wert14.de). Soweit innerhalb von Wert14 und/oder auf den Wert14 Kopien darauf hingewiesen wird, dass auch weitere Quellenangaben anzubringen sind, ist dies dringend zu beachten. SkenData behält sich im Falle des Verstoßes die Geltendmachung des hieraus nachweislich resultierenden Schadens vor.
  • 5.6. Sämtliche vorgenannten Nutzungsrechte werden zeitlich beschränkt für die Dauer des Nutzungsverhältnisses eingeräumt.
  • 5.6.1. Die Rechtseinräumung beginnt mit der Mitteilung von SkenData über den Abschluss der Registrierung bzw. für die über Wert14 abgerufenen Gebäudereports und Risikoinformationen mit dem Zeitpunkt des Abrufs. Die vorgenannten Nutzungsrechte fallen nach Ende der Rechteeinräumung ohne weitere Rechtshandlung an SkenData zurück.
  • 5.6.2. Die Rechteeinräumung endet:
  • 5.6.2.1. mit Beendigung der Registrierung des jeweiligen Nutzers (insbesondere durch eine Kündigung durch SkenData oder den Nutzer);
  • 5.6.2.2. wenn SkenData gegenüber dem registrierten Nutzer schriftlich oder in Textform an die angegebene E-Mail- Adresse des Nutzers anzeigt, dass die Nutzung nicht mehr erfolgen darf; dies kann sich auf einzelne oder alle Komponenten von Wert14 und/oder der Gebäudereports und Risikoinformationen beziehen;
  • 5.6.2.3. wenn ergänzende Bedingungen für die zeitliche Beschränkung der Rechteeinräumung eintreten, über die SkenData den Nutzer innerhalb von Wert14 (v.a. vor dem Abruf von Gebäudereports und Risikoinformationen) informiert hat.
  • 5.6.2.4. Mit Beendigung der Rechteeinräumung ist der registrierte Nutzer zur Löschung der entsprechenden beim registrierten Nutzer vorhandenen Wert14 Risikoinformationen und sonstiger Produkte, Datenträger oder Dokumentationen (einschließlich etwaiger Sicherungskopien) verpflichtet. Hiervon ausgenommen sind bereits erstellte Vervielfältigungen, die aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Aufbewahrungspflichten (z.B. als Bestandteil einer Beratungsdokumentation) weiter aufzubewahren sind.

6. Datenschutz

  • 6.1. Die Nutzung von Wert14 (einschließlich der Gebäudereports und Risikoinformationen) ist auch aus datenschutzrechtlicher Sicht nur zulässig im Zusammenhang mit der Verwendung zur Einschätzung und Kalkulation von Risiken. Die Wert14 Risikoinformationen werden durch ihre Zuordnung zu einem bestimmten Objekt oder einer bestimmten Fläche zu personenbezogenen Daten im Sinne des BDSG, wenn sie darüber einer bestimmten Person zugeordnet werden können.
  • 6.2. Die Zuordnung der Geoinformationen zu einer bestimmten Adresse unterliegt daher als eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der DSGVO dem Datenschutzrecht. Der registrierte Nutzer verpflichtet sich insoweit, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei seiner Nutzung von Wert14 zu beachten. Danach dürfen nur die zur Einschätzung und Kalkulation von Risiken erforderlichen Daten einem Objekt oder einer Fläche zugeordnet werden, beispielsweise zur Risiko- oder Leistungsprüfung vor oder nach Abschluss eines Versicherungsvertrages oder zur Prüfung eines Portfoliorisikos. Die Gebäudereports und Risikoinformationen dürfen nicht zu anderen Zwecken genutzt werden, insbesondere nicht zur Erstellung georeferenzierter soziodemografischer Profile einzelner Personen. Der registrierte Nutzer verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Anforderungen insbesondere durch technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen.

7. Weitere Pflichten des registrierten Nutzers

  • Der registrierte Nutzer verpflichtet sich gegenüber SkenData, die ihm zugänglich gemachten Ergebnisse aus Wert14 (insbesondere die Wert14 Risikoinformationen) vor der eigenen Verwendung selbständig auf Plausibilität und Verwendbarkeit für den konkreten vom registrierten Nutzer beabsichtigten Verwendungszweck zu überprüfen. 

8. Vertragsdauer, Kündigung

  • 8.1. Jede Partei kann den Nutzungsvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende ordentlich kündigen. Die Kündigung hat schriftlich per E-Mail an info@skendata.de oder postalisch an SkenData GmbH, Mühlendamm 8B, 18055 Rostock zu erfolgen. Bei einer Kündigung durch SkenData genügt die Übermittlung an die angegebene Nutzeradresse. Im Fall der Kündigung enden der Vertrag und die hierdurch eingeräumten Nutzungsrechte mit Ablauf der Kündigungsfrist. 
  • 8.2. Verträge mit fester Laufzeit verlängern sich automatisch um die vereinbarte Laufzeit, längstens aber weitere 12 Monate, wenn sie nicht vorher gekündigt werden. 
  • 8.3. Spricht SkenData eine solche Kündigung aus, hat sie dem registrierten Nutzer diejenigen Beträge zu erstatten, die der registrierte Nutzer zum Zeitpunkt der Kündigung bereits für eine zukünftige, aber noch nicht erfolgte Nutzung von Wert14 an SkenData geleistet hat; dies gilt insbesondere für ggf. von SkenData angebotene Volumenkontingente für eine Mehrzahl von Abrufen von Wert14 Risikoinformationen. Eine Erstattung der Entgelte für im Zeitpunkt der Kündigung bereits abgerufene Gebäudedaten und Risikoinformationen ist ausgeschlossen. Die Erstattung ist ferner ausgeschlossen, wenn der Lizenznehmer SkenData durch vertragswidriges Verhalten Anlass zur Kündigung gegeben hat. 
  • 8.4. Unberührt bleibt das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund. 
  • 8.5. Für SkenData liegt ein wichtiger Grund der zur Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt insbesondere auch dann vor, wenn staatliche Stellen die Nutzung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten aus Gründen der öffentlichen Sicherheit mit sofortiger Wirkung untersagen. 

9. Haftung

  • 9.1. Soweit die Vertragspartner nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren, leistet SkenData Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang:
  • 9.1.1. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist unbeschränkt.
  • 9.1.2. Bei nicht grob fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut und vertrauen darf und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet (Kardinalpflicht; insbesondere Verzug), haftet SkenData in Höhe des typischen und bei Abschluss des Vertrages vorhersehbaren Schadens.
  • 9.1.3. Im Übrigen ist eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit, Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
  • 9.2. Bei Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  • 9.3. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen.
  • 9.4. SkenData haftet nicht für eine verzögerte oder gar nicht erfolgende Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag in Folge von höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, unverschuldeten Betriebsstörungen, Unruhen, Pandemien, behördlichen Maßnahmen oder sonstigen unabwendbaren Ereignissen. Während solcher Ereignisse sowie innerhalb von zwei Wochen nach deren Ende ist SkenData – unbeschadet der sonstigen Rechte von SkenData– berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, soweit diese Ereignisse nicht von unerheblicher Dauer sind und sich unser Bedarf wegen der deshalb erforderlichen anderweitigen Beschaffung erheblich verringert.
  • 9.5. Die vorstehenden Ziffern 9.1 bis 9.4 gelten entsprechend für die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen SkenDatas.
  • 9.6. Ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, wenn SkenData eine vertragliche Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil seine Zulieferer oder Diensteanbieter ihrerseits und ohne grobes Verschulden der SkenData GmbH nicht ordnungsgemäß geliefert haben, oder die von diesen gelieferten Fremddaten oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäß funktionieren.

10. Sonstiges

  • 10.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen in Anwendung und Auslegung ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Vertragsbedingungen ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens Rostock. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand ist vorrangig.
  • 10.2. Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für eine Abweichung vom Textformerfordernis. Mitteilungen können, soweit nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, per E-Mail an die von den Parteien zu diesem Zweck zu benennenden E-Mail-Adressen übermittelt werden. Mündliche und telefonische Übermittlung sind hingegen nicht ausreichend.
  • 10.3. SkenData behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den registrierten Nutzern unter Beachtung einer angemessenen Vorlauffrist beim Zugriff auf Wert14 oder durch Mitteilung an die Nutzeradresse mitgeteilt. Widerspricht ein registrierter Nutzer der Geltung der neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach der vorgenannten Information, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen. SkenData wird die registrierten Nutzer in der vorgenannten Information über die geänderten Bedingungen auf die Bedeutung dieser Frist gesondert hinweisen.
  • 10.4. Sollte eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. Das Gleiche gilt, wenn und soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt oder entspricht, was die Vertragsparteien wirtschaftlich gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt hätten, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.

 

Stand: 23.11.2020

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