Der EU Taxonomie-konforme Weg zu Net Zero
Der Klimaschutz ist eine zentrale, gemeinschaftliche Aufgabe unserer Zeit. Um die Klimaziele zu erreichen, sind wir nicht nur als Personen gefordert. Auch Unternehmen, Kreditinstitute und Finanzdienstleister werden durch zunehmende regulatorische Anforderungen verpflichtet, aktiv mitzuwirken.
Um die Klimaziele zu definieren und zu erreichen, hat die Europäische Kommission den European Green Deal auf den Weg gebracht.
Inhalt
European Green Deal – Was sind die Ziele?
Europa soll als erster Kontinent klimaneutral werden. Der European Green Deal ist die konzeptionelle Grundlage für diesen Wandel.
Alle 27 Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet:
- bis 2030 die Netto-Treibhausgasemissionen um mindestens 55 % im Verhältnis zu 1990 zu senken.
- bis 2050 als erstes Staatenbündnis klimaneutral zu werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Wirtschaft und Gesellschaft in vielen Bereichen neu ausgerichtet werden.
Für die Definition, ob eine Wirtschaftsaktivität tatsächlich nachhaltig ist und um das sogenannte ‚Greenwashing‘ zu vermeiden, ist ein wissenschaftlich basiertes, einheitliches Klassifikationssystem erforderlich.
EU-Taxonomie-Verordnung – Was bedeutet das?
Als Bestandteil des European Green Deal ist die EU-Taxonomie-Verordnung im Juli 2020 in Kraft getreten. Sie ist ein einheitliches Klassifizierungssystem, um über nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten in Investmentanlagen, Portfolios und Geschäftsbereichen transparent und vergleichbar zu informieren.
Eine Wirtschaftsaktivität ist dann ökologisch nachhaltig, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einer der folgenden Umweltziele (Artikel 9 der EU-Taxonomie-Verordnung) liefert:
- Klimaschutz (Vermeidung oder Verringerung von CO₂-Emissionen)
- Anpassung an den Klimawandel (Vermeidung und Verringerung der
nachteiligen Auswirkungen des Klimas)
- Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Verminderung und Vermeidung von Luftverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung von Ökosystemen und Biodiversität,
ohne dabei einem von ihnen erheblichen Schaden zuzufügen (Do Not Significantly Harm-Kriterium DNSH) und bestimmte Mindeststandards (und vor allem Menschen- und Arbeitnehmerrechte) einhält (Minimum Safeguards).
Offenlegungspflicht für Banken und weitere Finanzdienstleister
Aus diesem Grund sind Banken und weitere Finanzdienstleister u.a. zur Offenlegungspflicht gezwungen:
- Seit Januar 2022 müssen sie im ersten Schritt ihre “Taxonomie-Eligibilty” offenlegen. Das bedeutet, sie müssen angeben, für welchen Anteil der von ihnen verwalteten Vermögenswerten es Taxonomie-Kriterien gibt.
- Ab Januar 2024 sind sie dann verpflichtet, jährlich zu berichten, wie viel Prozent der eigenen Finanzierungen mit den Nachhaltigkeitsanforderungen der Taxonomie konform sind (“Green Asset Ratio”).
Offenlegungspflicht für kapitalmarktorientierte Unternehmen
Auch kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern (wie z.B. Aktiengesellschaften), sind seit 2022 in der Pflicht, ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten in ihre nichtfinanzielle Berichterstattung zu übernehmen (Geschäftsbericht oder gesonderter Nachhaltigkeitsbericht).
- Seit Januar 2022 müssen diese Unternehmen angeben, wie und in welchem Umfang für ihre Wirtschaftsaktivitäten Taxonomie-Nachhaltigkeitskriterien definiert sind.
- Ab 2023 ist die Offenlegung ihrer “Taxonomie-Compliance” verpflichtend. Dies bedeutet, sie müssen angeben, ob diese Nachhaltigkeitskriterien auch eingehalten werden.
- Die Offenlegungspflicht umfasst gemäß Artikel 8 der EU-Taxonomie-Verordnung:
- den Anteil ihres EU-Taxonomie-konformen Umsatzes aus ökologisch nachhaltig eingestuften Produkten oder Dienstleistungen am Gesamtumsatz
- EU-Taxonomie-konforme Investitionsausgaben (CapEx)
- EU-Taxonomie-konforme Betriebsausgaben (OpEx)
Durch die Annahme der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) durch das EU-Parlament am 10.11.2022 wird ab Sommer 2023 der Kreis der Unternehmen, die zu diesen nichtfinanziellen Angaben berichten sollen, erheblich ausgeweitet.
ESG-Kriterien – Welche sind das?
Die Abkürzung ESG steht für die nachhaltigkeitsbezogenen Verantwortungsbereiche im Unternehmen: Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Governance (Unternehmensführung).
Environment
Der Bereich Environment umfasst alle Formen des Klima- und Umweltschutzes, somit die Reduktion von CO₂-Emissionen, Anpassung an den Klimawandel, Energiemanagement und Ressourcenschonung sowie nachhaltige Kreislaufwirtschaft und biologische Vielfalt und Ökosysteme.
Social
Der Bereich Social umfasst die Verantwortung für Arbeitnehmer und damit Faktoren wie Arbeits- und Gesundheitsschutz, Diversität und Gleichberechtigung, Menschenrechte sowie soziale Mindestanforderungen in der Lieferkette.
Governance
Der Bereich Governance umfasst eine verantwortungsvolle, nachhaltige Unternehmensführung zu wirtschaftlichen sowie umwelt- und sozialrelevanten Themen wie Unternehmenswerte, Controlling- und Kontrollprozesse sowie der Etablierung und Umsetzung eines nachhaltigen Verhaltenskodex.
ESG-Kriterien und die von ihnen abgeleiteten Kennzahlen (Key Performance Indicators, KPIs) ermöglichen eine normbasierte Überprüfung und Messbarkeit von Nachhaltigkeitskriterien in Unternehmen. Für die ESG-Kriterien zum Klimaschutz sind die gesamten Treibhausgas-Emissionen als ESG-KPI definiert, gemessen in CO₂. Für das Energie-Management betrachtet man als ESG-KPI den Gesamtenergieverbrauch, der in kWh gemessen wird.
Gebäude – Welche Rolle spielen sie zur Erreichung der Klimaziele?
Ohne eine nachhaltige Ausrichtung von Bestandsimmobilien wird die EU ihre Klimaziele nur schwer erreichen. Die Sachverständigengruppe der EU hat ermittelt, dass Gebäude ca. 30% der CO₂-Emissionen in der EU ausmachen.
In Deutschland wurde mehr als die Hälfte der Bestandsimmobilien vor 1977 erstellt – bevor die erste Wärmeschutzverordnung in Kraft trat. Aktuell haben etwa 36% aller Gebäude die Energieeffizienzklassen G und H, die „Worst-Performing Buildings“. Sie sind verantwortlich für die Hälfte aller CO₂-Emissionen in diesem Sektor. 80% dieser Gebäude müssen bis 2050 auf Neubauniveau gebracht werden, um das Klimaziel zu erreichen.
CO₂-Emissionen von Gebäuden – Wie erhalte ich diese Daten?
Die ESG-KPIs eines Gebäudes stehen im Energieausweis. Aktuell benötigt jeder Eigentümer einen gültigen Energieausweis, wenn er sein Gebäude verkaufen oder vermieten möchte. Das Erstellungsdatum des Energieausweises darf bis zu 10 Jahren zurückliegen. Bei vorhandenen Energieausweisen ist somit nicht gewährleistet, dass sie dem tatsächlichen Sanierungsstand des Gebäudes entsprechen oder die eingetragenen (alten) Werte den heutigen Werten entsprechen. Vielen Eigentümern liegt kein Energieausweis vor. Zur verlässlichen Ermittlung der ESG-KPIs müsste also ein Energieberater aktuell mit der Erstellung beauftragt werden – und das dauert schon bei einzelnen Gebäuden in der Regel mehrere Wochen bis Monate.
Der Weg zu Net Zero mit SkenData
Um den Anforderungen der EU-Taxonomie-Verordnung nachzukommen, bedarf es der kurzfristigen Ermittlung der entsprechenden ESG-KPIs. Zum Erreichen der gesetzten Klimaziele ist zusätzlich ein regelmäßiges Monitoring der Auswirkungen der umgesetzten Maßnahmen auf das gesamte Portfolio erforderlich, um den Erfolg und Fortschritt messbar und überprüfbar zu machen.
Des Weiteren ist es erforderlich, bereits im Vorfeld die Auswirkungen von geplanten Sanierungsmaßnahmen auf die Energieeffizienzklasse, die CO₂-Emissionen sowie die Energiebedarfe zu bestimmen, um zielgerichtete Maßnahmen umzusetzen.
Hierzu bietet SkenData die Lösung, mit der Sie automatisiert und digital in vier einfachen Schritten von “keinen Daten” zur Indikation, validen ESG-KPIs bis hin zu einem Sanierungsfahrplan und einem GEG-konformen, rechtsgültigen Energieausweis gelangen. So überblicken Sie jederzeit den aktuellen Stand Ihres Portfolios und können weitere Maßnahmen zum Erreichen der Klimaziele steuern.
1. Schritt: ESG-Datenanalyse des gesamten Gebäudeportfolios
Die Datenanreicherung findet per Datenaustausch statt. Die Übergabe der Adressen im xls- oder csv-Format genügt, um die ESG-KPIs CO₂-Emission, Energiebedarfe und Energieeffizienzklasse des gesamten Portfolios zur Indikation anzureichern. Diese Eröffnungsbilanz unterstützt das Reporting gemäß EU-Taxonomie-Verordnung und bietet den Einstieg zur Ableitung von Maßnahmen zur Dekarbonisierung des Gebäudebestandes.
2. Schritt: Integration der ESG-Datenermittlung via Schnittstelle in Ihre
Kundenprozesse
Der Ist-Zustand eines Gebäudes bezüglich der CO₂-Emission, Primär- und Endenergiebedarfe sowie der Energieeffizienzklasse wird digitalisiert ermittelt. SkenData beschleunigt die Datenaufnahme mit Data-Prefill und Standardangaben zum Gebäude. SkenData unterstützt den Prozess der Kundenangaben zu Anlagen und Beschaffenheit des Gebäudes und liefert strukturierte Daten.
3. Schritt: Automatisierte Erstellung eines individuellen
Sanierungsfahrplans
Auf Basis der ermittelten Energiedaten werden mögliche Einzelmaßnahmen als auch Maßnahmenpakete zur energetischen Modernisierung eines Hauses mit Angabe der entsprechenden Energie- und CO₂-Einsparungspotentiale, Kosten sowie der Amortisationszeit automatisiert berechnet.
Dies ermöglicht auch eine schnelle Analyse der Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen auf die ESG-KPIs des gesamten Gebäudebestandes.
4. Schritt: Ausstellen eines GEG- und DIN-konformen
Energiebedarfsausweises
SkenData ist zugelassener Aussteller von Energiebedarfsausweisen.
Auf Basis des ermittelten Ist-Zustandes kann mit SkenData sofort ein amtlich registrierter Energiebedarfsausweis ausgestellt werden. Somit besteht die Möglichkeit, nach jeder durchgeführten Sanierungsmaßnahme alle wesentlichen, aktuellen ESG-KPIs zu erfassen und in Ihr Portfolio zu überführen.
Sie wollen mehr über die SkenData Lösung zur Ermittlung der ESG-KPIs erfahren? Gerne stellen wir Ihnen den Prozess detailliert vor und beraten Sie. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme einfach unser Kontaktformular.
Martina von SkenData