Wert 1914 als Basiswert in der Gebäudeversicherung
Der Wert 1914, auch 1914er Wert oder Gebäudeversicherungswert 1914 genannt, ist der Basiswert in der Gebäudeversicherung. Mit diesem theoretischen Wert wird die Versicherungssumme sowie die entsprechende Versicherungsprämie der Gebäudeversicherung ermittelt.
Im Folgenden erklären wir Ihnen alles Notwendige rund um den Wert 1914.
Inhalt
Der Wert 1914 in der Gebäudebewertung
Der Gebäudeversicherungswert 1914 ist ein fiktiver Rechenwert in der Versicherungswirtschaft, der als einheitliche Basis zur Ermittlung der Versicherungssumme sowie der Versicherungsprämien dient. Nehmen wir an, es kommt durch einen Brand in einem Wohngebäude zu einem Totalschaden. In diesem Fall erstattet die Gebäudeversicherung dem Versicherungsnehmer die Kosten für den Wiederaufbau der Immobilie. Die Kostenerstattung ist allerdings maßgeblich abhängig vom in der Versicherungspolice hinterlegten Versicherungswert (gleitender Neuwert, Neuwert oder Zeitwert).
Als gängigste Vorgehensweise zur Ermittlung des Gebäudeversicherungswertes 1914 hat sich hierzu der gleitende Neuwert in der Versicherungsbranche etabliert. Zentraler Wert bei diesem Wertermittlungsverfahren ist dabei der Wert 1914. Als Berechnungsgrundlage wird dabei das Jahr 1914 herangezogen. Warum gerade dieses Jahr? Weil es im Jahr 1914 zuletzt stabile Baupreise in Deutschland gegeben hat und auch die Währung durch zahlreiche Goldreserven gedeckt war. Danach setzte die Inflation ein und die Baupreise sowie die Stabilität der Währung geriet ins Schwanken.
Grundsätzlich gilt es zu wissen, dass der 1914er Wert angibt, was ein zu versicherndes Gebäude im Jahr 1914 in Goldmark (M) gekostet hätte.
Gebäudewert 1914 bestimmen
Zur Berechnung des 1914er Wertes sind bestimmte Angaben zum zu versichernden Gebäude notwendig. Hierzu zählen u.a.:
- Gebäudeart (z.B. Wohn- oder Nebengebäude, Wohn- oder Geschäftshaus, Bürogebäude)
- Gebäudeausbau (u.a. Ausbau des Dachgeschosses, Geschossanzahl, Kellerlage)
- Gebäudeausstattung (Qualität von Außenwänden, Dach, Fenstern, Türen, Fußböden etc.)
Der Wert 1914 liegt nicht vor
Eines vorweg: Es gibt immer einen Weg, den Wert 1914 zu ermitteln.
In verschiedenen Fällen kann es dazu kommen, dass dem Versicherungsnehmer der 1914er Wert nicht vorliegt. Sei es, weil der Versicherungsnehmer den Neubauwert seiner Immobilie für kein Jahr kennt oder weil er nicht über den Baupreisindex des entsprechenden Jahres verfügt. Diese Voraussetzungen können die Berechnung des Gebäudeversicherungswertes 1914 erschweren, der Abschluss einer Gebäudeversicherung ist dadurch allerdings nicht ausgeschlossen.
In vielen Fällen genügt es dem Versicherer, wenn der Neubauwert der Immobilie für ein bestimmtes Jahr bekannt ist, denn anhand dieses Wertes kann der Wert 1914 geschätzt werden. Da der Neubauwert Rabatte und Eigenleistungen beinhaltet, können sich hierbei jedoch fehlerhafte Werte ergeben. So stimmen die Neubauwerte oftmals nicht mit den Kosten überein, die im Versicherungsfall fällig werden. Häufig wird die Bewertung auch durch einen (Bau)sachverständigen oder gemeinsam mit dem Versicherer durchgeführt.
In diesem Falle geht die Haftung der Wertermittlung vom Versicherungsnehmer auf den Sachverständigen oder den Versicherer über. Bestand für die Immobilie bereits eine Gebäudeversicherung, lässt sich in der Regel der Wert 1914 auch dem alten Versicherungsschein entnehmen. Dieser entspricht jedoch oftmals nicht mehr den tatsächlichen Gegebenheiten, da in der Zwischenzeit ggf. Umbaumaßnahmen oder bauliche Anpassungen (z.B. Modernisierung) vorgenommen wurden.
Die einfachste Möglichkeit, um eine Gebäudewertermittlung durchzuführen oder den Wert 1914 zu ermitteln ist für Gebäudeversicherer und Versicherungsmakler die Verwendung des Tools Wert14 von SkenData.
Gleitender Neuwertfaktor
Neben dem Wert 1914 gibt es einen weiteren wichtigen Faktor in der Gebäudeversicherung – den gleitenden Neuwertfaktor. Er dient den Versicherungen zur Berechnung der Versicherungsprämie für die entsprechenden Gebäudeversicherungen, ist allerdings nicht bindend und kann von den Versicherern je nach wirtschaftlicher Lage angepasst werden. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ermittelt jährlich den gleitenden Neuwertfaktor unter Berücksichtigung des Baupreisindex sowie des Tariflohnindex für das jeweilige Baugewerbe. Da es sich bei den meisten Versicherungsfällen nicht um Total-, sondern um Teilschäden (z.B. durch Sturm oder Leitungswasser) handelt, fallen die Lohnkosten stärker ins Gewicht. Daher wird der Tariflohnindex im Baugewerbe beim gleitenden Neuwertfaktor mit 20 Prozent berücksichtigt. Aus diesem Grund liegt der gleitende Neuwertfaktor auch stets mindestens drei Punkte über dem Wert des Baupreisindex.
Prämienhöhe = Wert 1914 × gleitender Neuwertfaktor × Beitragssatz
Der Beitragssatz wird von den jeweiligen Versicherern festgelegt und kann in deren Unterlagen eingesehen werden.
Neubauwert und Verkehrswert
Um den Wert 1914 zu ermitteln, ist der Baupreisindex, der jährlich vom Statischen Bundesamt (Destatis) veröffentlicht wird, notwendig. Denn nur mithilfe des Baupreisindex lässt sich der Wert 1914 so umrechnen, dass der Neubauwert für ein beliebiges Jahr ermittelt werden kann.
Wert 1914 = Neubauwert ÷ (Baupreisindex ÷ 100)
Dabei gilt es zu beachten, dass der Neubauwert keineswegs mit dem Verkehrswert gleichzusetzen ist. Der Neubauwert gibt an, welcher Betrag aufzubringen wäre, um eine Immobilie nach einem Totalschaden (z.B. durch einen Brand) im gleichen Zustand wieder aufzubauen. Der Neubauwert wird durch die Angaben des Versicherungsnehmers festgelegt. Im Gegensatz zum gleitenden Neubauwert, auf den die Versicherer bedingungsgemäß Unterversicherung gewähren, wird auf den Neubauwert kein Unterversicherungsverzicht garantiert.
Somit ist der Neubauwert v.a. für den Versicherungsnehmer sowie den Versicherungsmakler eine wichtige Kennzahl, um die Versicherungssumme und die entsprechende Versicherungsprämie festlegen zu können.
Der Verkehrswert hingegen beschreibt die Summe, die das versicherte Gebäude bei einem Verkauf auf dem freien Markt erzielen könnte. Oftmals liegen Neubauwert und Verkehrswert sogar deutlich auseinander. Dieser Umstand kann sich z.B. daraus ergeben, dass eine Immobilie zwar geräumig und hochwertig ausgestattet ist, die Lage aber eher ungünstig anzusehen ist. So könnte in diesem Beispiel der Neubauwert bei 450.000,00 EUR, der Verkehrswert aufgrund der wenig ansprechenden Lage allerdings nur bei 300.000,00 EUR liegen. Würde man hier den Verkehrswert als Versicherungswert zugrunde legen, bestünde in diesem Fall eine extreme Unterversicherung.
Die korrekte Ermittlung des Neubauwertes des Versicherungsobjekts ist für die Festlegung der Versicherungssumme und der Versicherungsprämie enorm wichtig. Aus diesem Grund werden Gebäudeversicherungen jährlich geprüft und ggf. angepasst. Würde der Gebäudeversicherungswert 1914 nicht regelmäßig durch die Versicherung geprüft werden (z.B. mithife der Wert14 PotentialAnalyse), bestünde die Gefahr einer Unterversicherung.
Entwicklung des Baupreisindex in Deutschland
In der nachfolgenden Tabelle wird ersichtlich, dass der Baupreisindex innerhalb der letzten Jahre nahezu konstant gestiegen ist.
Jahr | Wohngebäude | Bürogebäude | gewerbl. Betriebsgebäude |
---|---|---|---|
2015 | 100,00 | 100,00 | 100,00 |
2016 | 102,05 | 102,175 | 102,05 |
2017 | 105,25 | 105,475 | 105,475 |
2018 | 109,875 | 110,15 | 110,225 |
2019 | 114,625 | 114,95 | 115,1 |
2020 | 117,45 | 117,85 | 117,95 |
2021 | 120,8 | 121,2 | 121,4 |
Quelle: Destatis (2021). Baupreisindizes. Neubau (konventionelle Bauart) von Wohn- und Nichtwohngebäuden einschließlich Umsatzsteuer. Originalwert 2015 = 100 https://www.destatis.de/DE/Themen/Wirtschaft/Konjunkturindikatoren/Preise/bpr110.html
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